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ALLGEMEIN

Little Thai Foodtruck, nachfolgend Auftragnehmer genannt, ist ein Anbieter von Catering- und Eventdienstleistungen. Durch die Anfrage oder Bestellung einer Cateringdienstleistung erklärt sich der Kunde (Auftraggeber) ausdrücklich und vorbehaltlos mit diesen AGB einverstanden. Etwaige AGB des Auftraggebers oder andere Dokumente oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

GELTUNGSBEREICH

Der Auftragnehmer erbringt umfassende Cateringdienstleistungen für den Auftraggeber. Der Auftragnehmer übernimmt jedoch nicht die Funktion des Veranstalters. Der Veranstalter bleibt stets der Auftraggeber oder sein Bevollmächtigter und ist damit verantwortlich für den geordneten Ablauf des Events. Etwaige Schäden im Zusammenhang mit der Veranstaltung können nicht dem Auftragnehmer angelastet werden. Der Auftraggeber/Veranstalter trägt die Verantwortung für ausreichende Versicherungsdeckung für Sach- und Personenschäden sowie für spezielle Genehmigungen wie Ausschank- & Freinachtbewilligungen.

OFFERTE

Basierend auf den Angaben des Auftraggebers erstellt der Auftragnehmer eine detaillierte Offerte für die Cateringdienstleistungen. Das in der Offerte genannte Datum wird vorbehaltlich einer entsprechenden Rückmeldung des Auftraggebers provisorisch reserviert. Die ersten zwei Offerten sind kostenlos. Möchte der Auftraggeber eine dritte Offerte und kommt der Vertrag später nicht zustande, behält sich der Auftragnehmer vor, für die Aufwandentschädigung im Zusammenhang mit der Erstellung weiterer Offerten eine Gebühr gemäß dem Aufwand und den Spesen zu erheben.

PERSONAL

Der Auftragnehmer unterbreitet dem Auftraggeber eine Offerte, die sämtliche Personaldienstleistungen umfasst. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, außergewöhnliche Aufwendungen, die durch den Auftraggeber verursacht werden, in Rechnung zu stellen.

MEHRWERTSTEUER

Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer in Schweizer Franken.

BESTÄTIGUNG

Ein Auftrag gilt als bestätigt, sobald die gegenseitige Willenserklärung abgegeben wurde und der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung vom Auftragnehmer erhalten hat. Änderungen oder Unstimmigkeiten sind innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung zu melden, ansonsten gilt die Auftragsbestätigung als akzeptiert und wird als Bestandteil des Vertrags betrachtet.

ÄNDERUNG DER PERSONENZAHL UND LEISTUNGEN

Die vom Auftraggeber spätestens 10 Werktage vor dem Event festgelegte Personenzahl oder Portionenanzahl ist für die Rechnungsstellung relevant. Spätere Reduktionen der Gästezahl, Portionenzahl oder vereinbarter Leistungen können nicht berücksichtigt werden. Eine Erhöhung der Gästezahl oder Änderung der Dienstleistungen kann im Einzelfall gegen Aufpreis vereinbart werden.

ZAHLUNG

Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, eine Akontozahlung vor der Durchführung des Events zu erheben. Nach Abschluss der Veranstaltung erhält der Auftraggeber eine detaillierte Schlussabrechnung, die ohne Abzüge zu begleichen ist.

ANNULLIERUNG

Im Falle einer Stornierung einer Bestellung durch den Auftraggeber gelten folgende Rücktrittsregelungen: Bis einschließlich 21 Tage vor dem Event werden 30% des offerierten Betrags berechnet. Ab 20 bis einschließlich 8 Tage vor dem Event werden 50% des offerierten Betrags berechnet. Ab 7 Tage vor dem Event werden 100% des offerierten Betrags berechnet.

INFRASTRUKTUR VON LOKALITÄTEN UND GELÄNDE

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die Lokalitäten und das Gelände den Anforderungen des Auftragnehmers entsprechen. Der Auftraggeber muss den Auftragnehmer rechtzeitig informieren, wenn die Zufahrt erschwert ist oder andere verkehrstechnische Hindernisse bestehen. Darüber hinaus muss der Auftraggeber sicherstellen, dass die erforderlichen Installationen vorhanden sind.

AUSNAHMEBEWILLIGUNGEN / PARKMÖGLICHKEITEN

Spezialbewilligungen zum Erreichen des Standortes müssen vom Auftraggeber eingeholt werden. Parkmöglichkeiten für die Fahrzeuge des Auftragnehmers müssen vorhanden sein, wobei Parkbewilligungen und -gebühren vom Auftraggeber organisiert werden.

GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

Der Auftragnehmer gewährleistet eine einwandfreie Qualität der Leistungen. Etwaige Einwände oder Mängel müssen während oder spätestens 24 Stunden nach dem Event geltend gemacht werden. In Fällen höherer Gewalt, die die Erbringung der Leistungen beeinträchtigen oder verhindern, kann der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden.

ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Es gilt schweizerisches Recht.